Ratgeber Stiftung / Sascha Drache

Informationen für Mandanten und Stifter im Zusammenhang mit der Ratgeber Stiftung und Sascha Drache

Die Interessengemeinschaft bündelt Informationen, strukturiert Unterlagen und ermöglicht eine anwaltlich begleitete Prüfung offener Sachverhalte.

Diese Webseite trifft keine Feststellung über eine rechtliche, wirtschaftliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit einer genannten Person oder eines genannten Unternehmens. Die angesprochenen Sachverhalte befinden sich in der Dokumentation, Aufarbeitung und rechtlichen Prüfung. Ergebnisse dieser Prüfungen werden nicht vorweggenommen.

Über uns

Über die Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft Aufklärung & Mandantenschutz ist ein organisatorischer Zusammenschluss von Stiftern und Betroffenen im Kontext von Beratungs-, Gründungs- und Verwaltungsvorgängen im Zusammenhang mit folgenden Stellen und Geschäftstätigkeiten:

  • RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
  • Belli GmbH
  • Draco eG

und damit verbundene Geschäftstätigkeiten von Herrn Sascha Drache

Unser Ziel ist die kaufmännische Bündelung von Informationen, der Schutz berechtigter Interessen sowie die Koordination einer qualifizierten rechtlichen Vertretung durch spezialisierte und zugelassene Rechtsanwälte.

Persönlicher Hintergrund & Motivation

Die Initiative zur Gründung dieser Gemeinschaft geht auf Dietmar Vogel, Geschäftsführer der Vogel Projektentwicklung & Betreuung GmbH, zurück.

Als langjähriger Unternehmensberater und Family Office für vermögende Kunden koordinierte er zwischen Ende 2023 und Mitte 2025 in Kooperation mit der Ratgeber Stiftung die Errichtung von Stiftungsstrukturen für Mandanten.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit ergab sich aus Sicht von Herrn Vogel sowie weiterer Beteiligter Klärungsbedarf hinsichtlich verschiedener organisatorischer Abläufe, der Kommunikation und vorliegender Unterlagen. Herr Vogel engagiert sich seitdem als selbst betroffener Stifter für die strukturierte Zusammenführung von Informationen und die Koordination einer anwaltlichen Prüfung der jeweiligen Einzelfälle.

Die Interessengemeinschaft besteht aus Personen, die in den vergangenen Jahren Stiftungen oder damit verbundene Dienstleistungs- und Verwaltungsstrukturen über die oben genannten Einheiten errichtet oder beauftragt haben. Im Zuge der Zusammenarbeit ergab sich bei Mitgliedern unserer Gemeinschaft rechtlicher und organisatorischer Klärungsbedarf zu folgenden Themenschwerpunkten:

Themenschwerpunkte

Themen und Gegenstand der anwaltlichen Aufarbeitung

Gemeinnützigkeit und steuerrechtliche Fragestellungen

Im Rahmen einzelner Mandate werden Unterlagen zu steuerrechtlichen Fragestellungen ergebnisoffen anwaltlich geprüft. Die nachfolgende Aufzählung beschreibt ausschließlich Prüfungsthemen und enthält keine Aussage darüber, dass entsprechende Tatbestände tatsächlich vorliegen.

  • die Einhaltung des steuerlichen Fremdvergleichsgrundsatzes,
  • Darlehensvergaben an nahestehende Personen oder Unternehmen, einschließlich Konditionen und Besicherung,
  • die Nachvollziehbarkeit von Mittelverwendungen,
  • mögliche Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit sowie
  • das Risiko einer steuerlichen Umqualifizierung oder verdeckten Gewinnausschüttung.

Geprüft werden zudem mögliche steuerliche Nachforderungen und persönliche Haftungsrisiken für verantwortliche Organmitglieder.

BAFIN / KWG / ZAG

Dokumentation und Übergabe von Unterlagen an die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung, ob die betroffenen Treuhand-, Darlehens-, Zahlungs- und Finanzierungsstrukturen aufsichtsrechtliche Erlaubnisse oder Registrierungen voraussetzen und ob diese im jeweils erforderlichen Umfang vorlagen.

Die Prüfung umfasst insbesondere mögliche Berührungspunkte mit dem KWG, dem ZAG und weiteren aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Eine abschließende aufsichtsrechtliche Bewertung ist ausschließlich den zuständigen Behörden und Gerichten vorbehalten.

Hiermit ist keine Aussage verbunden, dass eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde oder eine erforderliche Erlaubnis beziehungsweise Registrierung fehlte.

Rechte von Stiftungsräten und Organmitgliedern

Anwaltliche Prüfung von Einzelfällen, in denen nach Angaben betroffener Organmitglieder Fragen hinsichtlich Umfang, Zeitpunkt oder Vollständigkeit erteilter Auskünfte, Rechenschaftsberichte oder Unterlagen bestehen.

Ob und in welchem Umfang Informations-, Kontroll- oder Mitwirkungsrechte bestanden und ordnungsgemäß erfüllt wurden, ist Gegenstand der jeweiligen rechtlichen Einzelfallprüfung.

Gegenstand der Aufarbeitung sind außerdem Vorgänge, bei denen zu klären ist, ob Kontroll-, Informations- oder Mitwirkungsrechte bestellter Stiftungsorgane ordnungsgemäß beachtet wurden und ob Maßnahmen zur Einschränkung oder Beendigung ihrer Organstellung rechtlich wirksam waren.

Aufklärungs- und Informationspflichten

Im Rahmen der anwaltlichen Einzelfallprüfung werden auch öffentlich zugängliche Register-, Unternehmens- und Verfahrensinformationen berücksichtigt, soweit diese für die rechtliche Einordnung der jeweiligen Sachverhalte relevant sein können.

Hierzu gehören insbesondere auch historische Informationen zu wirtschaftlichen Entwicklungen einzelner handelnder Personen oder beteiligter Unternehmen, sofern sie im Zusammenhang mit den geprüften Vorgängen stehen.

Die Einbeziehung solcher Informationen erfolgt ausschließlich zur sachlichen rechtlichen Bewertung der jeweiligen Einzelfälle.

Auf der Homepage der Interessengemeinschaft erfolgt ausdrücklich keine Bewertung der persönlichen, beruflichen oder unternehmerischen Eignung einzelner Personen. Ebenso wird keine Schlussfolgerung im Sinne einer Pflichtverletzung, eines Fehlverhaltens oder einer sonstigen rechtlichen Verantwortlichkeit gezogen.

Sämtliche Inhalte stehen ausschließlich unter dem Vorbehalt der rechtlichen Prüfung und stellen somit keine abschließende Bewertung dar.

Rechnungs- und Vertragsprüfung

Belli GmbH und Draco eG

Bündelung von Rechnungen, Gebührenvereinbarungen, Leistungsnachweisen und Verträgen zur anwaltlichen Einzelfallprüfung. Untersucht werden insbesondere:

  • Rechtsgrundlage und Transparenz der berechneten Vergütungen,
  • Abgleich der vertraglich vereinbarten Vergütungen mit den jeweils dokumentierten beziehungsweise vertraglich geschuldeten Leistungen.
  • Wirksamkeit einzelner Vertrags- und Vergütungsregelungen sowie
  • mögliche Einwendungs-, Auskunfts- oder Rückforderungsansprüche.

Die Benennung der Unternehmen dient ausschließlich der Zuordnung der zu prüfenden Vertragsunterlagen und beinhaltet keine Feststellung rechtswidrigen Verhaltens.

Treuhänderwechsel und Organstreitigkeiten

Organisatorische und anwaltliche Begleitung betroffener Stiftungen bei der Prüfung und Vorbereitung:

  • einer ordentlichen oder außerordentlichen Beendigung von Verwaltungs- und Treuhandmandaten,
  • einer rechtlich zulässigen Abberufung oder Neubestellung von Organmitgliedern,
  • Prüfung des Umfangs gegebenenfalls bestehender Herausgabe-, Dokumentations- und Informationsansprüche.
  • Vorbereitung eines rechtlich und organisatorisch geordneten Übergangs auf gegebenenfalls neu bestellte Verwaltungseinheiten.

Ob die rechtlichen Voraussetzungen für einzelne Maßnahmen vorliegen, wird für jeden Fall gesondert geprüft.

Unsere Zielsetzung & Arbeitsweise

Kaufmännische und organisatorische Unterstützung

Informationskonsolidierung

Systematische Zusammenführung von Verträgen, Protokollen, Handelsregisterauszügen und schriftlichen Nachweisen zur Vorbereitung für die beauftragte Kanzlei.

Koordinierte Anwaltsanbindung

Vermittlung und organisatorische Schnittstelle zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung und gegebenenfalls Wahrnehmung individueller sowie gemeinschaftlich koordinierter rechtlicher Interessen im Rahmen eigenständiger Mandatsverhältnisse.

Sicherung geordneter Vermögensverwaltung

Organisatorische Unterstützung bei der Dokumentation und rechtlichen Prüfung vermögensbezogener Vorgänge.

Begleitung beim Treuhänderwechsel

Organisatorische Begleitung betroffener Stiftungen beim Wechsel von Verwaltungseinheiten für einen geordneten und rechtssicheren Übergang.

Netzwerk & Prävention

Sachlicher Austausch über strukturelle Besonderheiten, Erfahrungen und Risiken im Stiftungswesen.

Mitgliedschaft & Transparenz

Die Interessengemeinschaft arbeitet mit einer transparenten, kostengedeckelten Umlagenstruktur zur Abdeckung administrativer Koordinationsaufwände sowie zur Ermöglichung einer gebündelten anwaltlichen Vertretung durch unsere Mandatskanzlei.

Kostenkontrolle

Sämtliche Beiträge und Umlagen sind für Mitglieder klar begrenzt und zweckgebunden.

Anwaltliche Mandatierung

Die rechtliche Prüfung von Einzelfällen, Kündigungsrechten und Vertretungen erfolgt ausschließlich über direkt beauftragte, zugelassene Rechtsanwälte.

Transparenz

Die genauen Konditionen und Vereinbarungen erhalten Sie auf Anfrage im Rahmen des Aufnahmeantrags.

Für wen ist die Seite gedacht?

Die Seite richtet sich ausschließlich an Personen, die eigene Erfahrungen oder eigene Unterlagen sachlich einordnen lassen möchten.

  • eigener geschäftlicher Kontakt zur Ratgeber Stiftung
  • eigener Kontakt zu Sascha Drache in diesem Zusammenhang
  • Beteiligung an einer Stiftung oder Treuhandstruktur
  • offene Fragen zu Abrechnungen oder Vertragsunterlagen
  • fehlende oder unvollständige Dokumente
  • Wunsch nach koordinierter anwaltlicher Prüfung

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die erste Kontaktaufnahme ist zurückhaltend ausgestaltet und verzichtet bewusst auf öffentliche Kommentare, Upload-Pflichten und Tracking.

  • keine Veröffentlichung eingereichter Meldungen
  • keine öffentliche Betroffenenliste
  • keine öffentliche Kommentarfunktion
  • keine automatische Weitergabe an Dritte
  • Weitergabe an Rechtsanwälte nur auf geeigneter rechtlicher Grundlage
  • Erhebung nur notwendiger Daten
  • keine Anforderung von Originaldokumenten beim Erstkontakt
  • verschlüsselte Übertragung nach Aktivierung über HTTPS

Häufige Fragen

Wer kann sich melden?

Melden können sich Personen, die einen eigenen geschäftlichen oder organisatorischen Bezug zu Stiftungs-, Beratungs- oder Verwaltungsstrukturen rund um die Ratgeber Stiftung haben. Wichtig ist, dass sich die Angaben auf eigene Erfahrungen, eigene Kommunikation oder eigene Unterlagen beziehen. Hinweise vom Hörensagen oder allgemeine Bewertungen helfen für eine geordnete Prüfung in der Regel nicht weiter.

Werden meine Angaben veröffentlicht?

Nein. Eingereichte Meldungen werden nicht auf der Webseite veröffentlicht, nicht kommentiert und nicht in einer öffentlichen Liste geführt. Die Interessengemeinschaft ist keine Bewertungsplattform und keine öffentliche Meldestelle. Ziel ist die vertrauliche Strukturierung von Informationen für eine mögliche weitere Abstimmung.

Ist die Kontaktaufnahme vertraulich?

Die Kontaktaufnahme ist als vertrauliche Erstmeldung angelegt. Eine automatische Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Falls eine Weiterleitung an Rechtsanwälte oder andere Stellen in Betracht kommt, muss dafür eine geeignete Grundlage bestehen und das weitere Vorgehen gesondert abgestimmt werden.

Entsteht durch die Anfrage bereits ein Mandatsverhältnis?

Nein. Durch das Absenden des Kontaktformulars entsteht weder eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft noch ein anwaltliches Mandatsverhältnis. Eine anwaltliche Vertretung kann nur durch eine gesonderte Beauftragung zugelassener Rechtsanwälte entstehen.

Leistet die Interessengemeinschaft Rechtsberatung?

Nein. Die Interessengemeinschaft erbringt selbst keine Rechts- oder Steuerberatung. Sie unterstützt organisatorisch, etwa durch geordnete Erfassung von Informationen und Unterlagen. Rechtliche Einschätzungen, Anspruchsprüfungen oder Vertretungen erfolgen ausschließlich durch gesondert beauftragte zugelassene Rechtsanwälte.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Hilfreich können Verträge, Protokolle, Vollmachten, Abrechnungen, Zahlungsnachweise, Schriftwechsel, Gründungsunterlagen und sonstige Nachweise zum eigenen Vorgang sein. Beim Erstkontakt sollten jedoch keine Originalunterlagen, Zugangsdaten oder unnötigen personenbezogenen Informationen über Dritte übermittelt werden.

Muss ich Mitglied werden?

Nein. Eine erste Kontaktaufnahme begründet keine Mitgliedschaft. Ob eine weitere organisatorische Einbindung sinnvoll oder gewünscht ist, wird erst nach Sichtung des konkreten Bezugs und nach gesonderter Abstimmung entschieden.

Entstehen durch die erste Anfrage Kosten?

Für die erste Anfrage über das Kontaktformular werden durch diese Webseite keine Kosten ausgelöst. Sollten später organisatorische Schritte, eine Mitgliedschaft oder eine anwaltliche Beauftragung in Betracht kommen, müssen etwaige Kosten vorher transparent besprochen und gesondert vereinbart werden.

Was passiert nach meiner Meldung?

Nach Eingang werden die Angaben zunächst auf Vollständigkeit und sachlichen Bezug geprüft. Anschließend kann geklärt werden, ob weitere Informationen benötigt werden und ob eine geordnete Zusammenstellung für eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist. Es erfolgt keine automatische öffentliche Darstellung Ihrer Angaben.

Kann ein bestimmter rechtlicher Erfolg zugesichert werden?

Nein. Ein bestimmter rechtlicher, wirtschaftlicher oder verfahrensbezogener Erfolg kann nicht zugesichert werden. Ob Ansprüche bestehen, welche Schritte sinnvoll sind und wie Erfolgsaussichten einzuschätzen sind, hängt vom Einzelfall und von einer qualifizierten rechtlichen Prüfung ab.

Rechtlicher Hinweis

Die Interessengemeinschaft unterscheidet zwischen dokumentierten Tatsachen, Angaben einzelner Beteiligter und Gegenständen einer noch offenen rechtlichen Prüfung. Soweit Sachverhalte nicht abschließend geklärt sind, werden diese nicht als feststehende Tatsachen dargestellt.

Die Nennung von Personen oder Unternehmen beinhaltet für sich genommen keine Aussage über eine rechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit. Für sämtliche Personen gilt insbesondere im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.